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Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 55/06 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:UStG, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung - Kein ermäßigter Steuersatz auf Abgabe zubereiteter Speisen und Überlassung von Geschirr und Besteck durch Party-Service - Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung
Stichwort:Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung
Leitsatz:1. Dienstleistungen und Vorgänge, die nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden sind, sind kennzeichnend für eine Bewirtungstätigkeit.

2. Nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden ist deren Zubereitung zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand.

3. Die Auslegung der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999 richtet sich allein nach zolltariflichen Vorschriften und Begriffen, wenn sie vollumfänglich auf den Zolltarif Bezug nimmt.
Volltext: BFH - Urteil, V R 55/06




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