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Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften Produkten anderer Landwirte im Hofladen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 56/05 vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:UStG, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften Produkten anderer Landwirte im Hofladen
Stichwort:Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften Produkten anderer Landwirte im Hofladen
Leitsatz:1. Der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegt nur die Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte.

2. Dagegen ist die Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte sowie die Veräußerung sog. Handelswaren nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern (teilweise Änderung der Rechtsprechung).

3. Wegen der Notwendigkeit, § 24 UStG richtlinienkonform auszulegen, haben die im Ertragsteuerrecht entwickelten "Zukaufsgrenzen" keine Bedeutung für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung, wann ein Umsatz im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird.
Volltext: BFH - Urteil, V R 56/05




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