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Umsatzsteuer bei Aufgabe der steuerpflichtigen Tätigkeit einer zuvor vorsteuerabzugsberechtigten Partei

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 133/01 vom 30.07.2001

Rechtsgebiete:UStG, ZPO
Schlagworte:Umsatzsteuer bei Aufgabe der steuerpflichtigen Tätigkeit einer zuvor vorsteuerabzugsberechtigten Partei
Stichwort:Umsatzsteuer bei Aufgabe der steuerpflichtigen Tätigkeit einer zuvor vorsteuerabzugsberechtigten Partei
Leitsatz:Gibt eine vorsteuerabzugsberechtigte Partei ihre umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit auf, so hat sie die Wahl, die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Anwaltskosten im Wege der Nachbeantragung vom Fiskus zu verlangen oder einen diesbezüglichen Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Prozeßgegner geltend zu machen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 133/01




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