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Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 223/97 vom 08.09.1998

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine zusätzlich zum Gehalt gewährte prozentuale Beteiligung an dem vom Angestellten erzielten Umsatz ist keine widerrufbare Sonderleistung, sondern Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.

2. Die Vereinbarung, daß diese Umsatzbeteiligung im Folgejahr in monatlichen gleichen Raten ausgezahlt werden soll, regelt nur die Leistungszeit. Sie bewirkt nicht, daß der Anspruch untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis im folgenden Jahr nicht mehr besteht.

Aktenzeichen: 9 AZR 223/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 08. September 1998
- 9 AZR 223/97 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 2 Ca 2229/95 -
Urteil vom 11. Oktober 1995

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 5 Sa 147/95 -
Urteil vom 31. Januar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 223/97




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