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Umlegungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10724/06.OVG vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Entwässerungseinrichtung, Festsetzung, Heranziehung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Beitragserhebung, Einmaligkeit der Beitragserhebung, Umlegung, Umlegungsverfahren, Baulandumlegung, grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff, Grundstücksbegriff, Grundbuchblatt, öffentliche Last, Einwurfsgrundstück, Zuteilungsgrundstück, Surrogation, Surrogationsgrundsatz
Stichwort:Umlegungsverfahren
Leitsatz:Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsentstehung und -erhebung verbietet die (erneute) Veranlagung von Grundstücksteilen, für die vor einer Baulandumlegung der Beitragsanspruch bereits entstanden und verjährt war.

Allein durch den Neuzuschnitt und die Umbenennung der Grundstücke im Umlegungsverfahren kann eine Beitragspflicht nicht erstmals entstehen.

Weil Beiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen, gehen sie in der Baulandumlegung auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über, bleiben also auch nach einem Umlegungsverfahren dem Teil der Erdoberfläche verhaftet, für den die Beitragspflicht sich konkretisiert hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10724/06.OVG



HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 3097/02 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:BauGB, HVG
Schlagworte:Anfallen, eigene Aufgaben, Erfüllung, Gebäudeeinmessungen, kommunale Wohnbau GmbH, Umlegungsverfahren, Vermessungsamt
Stichwort:Umlegungsverfahren
Leitsatz:Gebäudeeinmessungen eines städtischen Vermessungsamtes für eine kommunale Wohnbau GmbH fallen nicht in Erfüllung eigener Aufgaben der betreffenden Verwaltung nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG an. Dasselbe gilt auch für Gebäudeeinmessungen in einem Umlegungsverfahren, wenn damit keine tatsächliche oder rechtliche Änderung im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 BauGB verbunden ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 3097/02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 26.02 vom 21.06.2002

Rechtsgebiete:BauGB, Thüringer Umlegungsausschussverordnung
Schlagworte:Umlegungsverfahren, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Normenkontrolle, Antragsbefugnis.
Stichwort:Umlegungsverfahren
Leitsatz:Die Regelung des § 46 Abs. 4 Satz 3 BauGB, nach der die Gemeinde öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit der Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen beauftragen kann, vermittelt dem Vermessungsingenieur keinen subjektiv öffentlichen Rechtsanspruch.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 26.02


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