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Umlegungsplan

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 C 10590/06.OVG vom 03.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, GG, GVG, EMRK
Schlagworte:Normenkontrollantrag, Normenkontrolle, Antragsfrist, Verfassungsmäßigkeit, Inzidentkontrolle, effektiver Rechtsschutz, Veränderungssperre, Rechtsweg, Baulandgericht, Umlegungsplan, Rechtswegverweisung, Verwaltungsrechtsweg, Sonderzuweisung
Stichwort:Umlegungsplan
Leitsatz:Art. 6 Abs. 1 EMRK hindert das Normenkontrollgericht nicht, über offensichtlich unzulässige Normenkontrollanträge auch ohne Zustimmung der Beteiligten gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch Beschluss zu entscheiden (Anschluss BVerwG, NJW 2003, 2039).

Die zweijährige Antragsfrist für Normenkontrollanträge gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 C 10590/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11280/04.OVG vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG
Schlagworte:Kostenerstattungsbetrag, erstattungsfähiger Aufwand, Grunderwerbskosten, Bebauungsplan, Eingriff, Natur und Landschaft, Ausgleichsbedürftigkeit, Planungsebene, Ausgleichsflächen, planinterne Sammelausgleichsflächen, nachträgliche Zuordnung, Zuordnungsfestsetzung, Reichweite, Planänderung, Bürgerbeteiligung, Planrechtfertigung, Umlegung, Umlegungsplan, Nichtigkeit, Wertermittlung
Stichwort:Umlegungsplan
Leitsatz:1. Zur Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsbetrages bei räumlicher und zeitlicher Entkoppelung der naturschutzrechtlichen Eingriffe von ihren Ausgleichsfestsetzungen.

2. Zur Berücksichtigung der Ausgleichsverpflichtung nach § 1 a Abs. 3 BauGB bei der Wertermittlung von Flächen im Rahmen der Umlegung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11280/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10380/04.OVG vom 08.09.2004

Rechtsgebiete:KAG, AO, BauGB
Schlagworte:Abgabenrecht, Beitrag, Wasserversorgungsbeitrag, Vorteil, dauerhafter Vorteil, Dauerhaftigkeit, Umlegung, Umlegungsgebiet, Umlegungsmasse, Umlegungsbeschluss, Umlegungsplan, Möglichkeit der Inanspruchnahme, Festsetzungsverjährung, Beitragssatz, repräsentatives Teilgebiet, Teilgebiet, Repräsentativität, Beitragspflicht, Beitragserhebung, Entstehung der Beitragspflicht, Satzung, Hausanschluss, öffentlicher Straßenraum, Hausanschlusskosten, Rückwirkung, Vertrauensschutz, vorläufige Besitzeinweisung
Stichwort:Umlegungsplan
Leitsatz:Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das ein Umlegungsbeschluss gefasst und bekannt gemacht worden ist, so entsteht auch bei Anschluss des Grundstücks an die Wasserversorgung eine Beitragspflicht grundsätzlich erst dann, wenn entweder der Umlegungsbeschluss unanfechtbar aufgehoben oder die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes bekannt gemacht wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10380/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10310/03.OVG vom 10.06.2003

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, RUO
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Straßenrecht, Straße, Weg, Wegeparzelle, Wegerecht, preußisches Wegerecht, öffentliche Straße, öffentlicher Verkehr, öffentliche Verkehrsanlage, Umlegung, Umlegungsplan, Umlegungsbehörde, Flurbereinigung, Flurbereinigungsverfahren, Widmung, konkludente Widmung, Wegepolizei, Wegepolizeibehörde, Straßenbaulast, Straßenbaulastträger, Straßenunterhaltung, Straßenunterhaltungspflicht, Straßenunterhaltungspflichtiger, Unterhaltung, Unterhaltungspflicht, Unterhaltungspflichtiger, Gemeindestraße, öffentliche Gemeindestraße, Klassifizierung, Straßenklassifizierung, klassifizierte Straße,
Stichwort:Umlegungsplan
Leitsatz:Vor dem In-Kraft-Treten des Flurbereinigungsgesetzes konnten im Rahmen eines Verfahrens nach der Reichsumlegungsordnung Wege für den öffentlichen Verkehr ausgewiesen und damit gewidmet werden (im Anschluss an Urteil des 1. Senats vom 18. Juni 1970 (AS 11, 386 [388]).

Straßen, die nicht durch die Landesverordnung über die Einstufung von Landes- und Kreisstraßen klassifiziert wurden, gelten gemäß § 54 Satz 2 LStrG als Gemeindestraßen, falls sie vor dem In-Kraft-Treten des Landesstraßengesetzes tatsächlich von einer Gemeinde unterhalten worden sind. Dass die Gemeinde auch die rechtliche Unterhaltungslast getragen hat, ist nicht erforderlich.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10310/03.OVG


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