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Umlage zum Ausgleich von Verlusten ("Altlastenumlage")

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 3920/04 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:HGO, KGG
Schlagworte:Erteilungsfiktion bei Genehmigung, Kündigung der Verbandsmitgliedschaft aus wichtigem Grund, Umlage zum Ausgleich von Verlusten ("Altlastenumlage"), Zweckverband, aufsichtsbehördliche Genehmigung
Stichwort:Umlage zum Ausgleich von Verlusten ("Altlastenumlage")
Leitsatz:Auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Kündigung der Verbandsmitgliedschaft aus wichtigem Grund gem. § 21 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) lässt sich die an den Ablauf von drei Monaten nach Eingang des Genehmigungsantrages anknüpfende Erteilungsfiktion des § 143 Abs. 1 Satz 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) nicht sinngemäß anwenden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 3920/04




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