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Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 P 3/07 R vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:SGB XI
Schlagworte:Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner
Stichwort:Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner
Leitsatz:1. Durch gesonderte Berechnung nach § 82 Abs 3 SGB XI kann der Träger einer nach § 9 SGB XI öffentlich geförderten Pflegeeinrichtung den Anteil seiner Investitionskosten auf die Heimbewohner umlegen, für die er keine oder nur eine anteilige öffentliche Förderung erhalten hat.

2. Bei der Ermittlung der umlagefähigen Investitionskosten kommt landesrechtlichen Förderbescheiden keine Tatbestandswirkung zu; insbesondere ist eine Begrenzung der umlagefähigen Investitionskosten auf die landesrechtlich förderfähigen Investitionskosten unzulässig.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 P 3/07 R




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