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Umgruppierung eines Redakteurs

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN – Beschluss, 13 TaBV 1644/04 vom 29.10.2004

Ein Unterstellungsverhältnis im Sinne von § 2 V b) des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 17.8.1999 setzt ein vom Verlag oder Chefredakteurin/Chefredakteur ausdrücklich angeordnetes oder gebilligtes Über- und Unterordnungsverhältnis voraus, vermöge dessen die/der übergeordnete Redakteurin/Redakteur verbindliche Weisungen geben kann.

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