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Umgruppierung der IR-Zugchefs der DB AG wegen Wegfall der Interregio-Züge

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 TaBV 69/04 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, TV über die Ersteingruppierung für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer vom 1.1.1994, Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns vom 1.8.2002
Schlagworte:Umgruppierung der IR-Zugchefs der DB AG wegen Wegfall der Interregio-Züge
Stichwort:Umgruppierung der IR-Zugchefs der DB AG wegen Wegfall der Interregio-Züge
Leitsatz:Bisher als Zug-Chefs in IR-Zügen der DB eingesetzte Arbeitnehmer sind in die Entgeltgruppe 6 des Konzern ETV vom 1.8.2002 einzugruppieren, wenn ihnen nach Wegfall der IR-Züge nunmehr die Tätigkeit eines ICE / EC / IC-Betreuer/in übertragen wurde. Das gilt auch, wenn sie vor Übernahme der Tätigkeit des Zug-Chefs IR nach dem EingruppierungsTV in Entgeltgruppe E 7 des damaligen ETV eingruppiert waren.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 TaBV 69/04




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