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Umgehung

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 406/07 vom 24.06.2009

1. Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 RGebStV ("behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können") setzt wegen des von § 6 Abs. 2 RGebStV geforderten Nachweises sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen durch Vorlage von Bescheiden (sog. bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit) voraus, dass der Rundfunkteilnehmer der Rundfunkanstalt einen auf ihn ausgestellten Schwerbehindertenausweis mit der Eintragung des Merkzeichens "RF" (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 Schwerbehindertenausweisverordnung) vorlegt.

2. Fehlt es an der Eintragung des Merkzeichens "RF" in dem Schwerbehindertenausweis, ist es der Rundfunkanstalt verwehrt, das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 RGebStV selbstständig zu überprüfen und ggf. zu bejahen. Denn die geforderte Feststellung, dass ein Behinderter wegen seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann, betrifft ein gesundheitliches Merkmal im Sinne des § 69 Abs. 4 SGB IX, dessen Feststellung den für die Durchführung des SGB IX zuständigen Behörden vorbehalten ist und deren Feststellung andere Behörden bindet.

3. Ein Rückgriff auf die Härteklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV scheidet bei Vorliegen allein einer Behinderung des Rundfunkteilnehmers, die nicht den in § 6 Abs. 1 Nrn. 7 und 8 RGebStV beschriebenen Grad erreicht, von vorneherein aus. Anderenfalls würde die vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene abschließende Regelung bestimmter Lebenssachverhalte im Katalog des § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV unzulässigerweise umgangen.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 Sa 59/08 vom 18.12.2008

1. Eine Umgehung des Kündigungsverbots des § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer freiwillig einen Aufhebungsvertrag schließt, eine Beschäftigungsgesellschaft zwischengeschaltet ist und der Arbeitnehmer keine sichere Aussicht darauf hat, beim Bewerber eingestellt zu werden (BAG 23.11.2006 - 8 AZR 349/06).

2. Wird dem Arbeitnehmer ein dreiseitiger Vertrag, zwischen ihm, dem Insolvenzverwalter und der Beschäftigungsgesellschaft, sowie ein befristeter und ein unbefristeter Vertrag mit dem Erwerber zur Unterschrift vorgelegt mit der Aufforderung, abzuwarten, welchen Vertrag er gegengezeichnet zurückerhalte, kann von einer sicheren Aussicht auf Einstellung nicht ausgegangen werden, es handelt sich beim dreiseitigen Vertrag vielmehr um ein Risikogeschäft.

3. Der Arbeitnehmer kann im dreiseitigen Vertrag auf den Zugang der Annahmeerklärung durch Insolvenzverwalter und Beschäftigungsgesellschaft ausdrücklich aber auch konkludent verzichten.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10308/08.OVG vom 13.08.2008

Zur Planung einer Ortsumgehungsstraße, die einen beidseits einer Bundesstraße gelegenen Betrieb von der begehrten Verkehrsentlastung ausnimmt.

OLG-KOELN – Beschluss, 18 U 7/07 vom 26.03.2008

Eine im Widerspruch zur Vinkulierung stehende Treuhandabrede führt dazu, dass in der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung weder Treugeber noch Treuhänder stimmberechtigt sind.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 534/06 vom 07.12.2006

1. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist nach der Thüringer Rechtslage nicht gehindert, privatrechtliche Handlungen eines kommunalen Einrichtungsträgers zu überwachen und als rechtswidrig zu beanstanden, wenn dadurch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen unterlaufen werden.

2. Die nachträgliche privatrechtliche Rechnungslegung für einen Grundstücksanschluss, der bereits Gegenstand einer Beitragserhebung nach § 7 ThürKAG war, bedeutet eine Umgehung der öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsverpflichtung aus § 21a Abs. 3 ThürKAG 2005 mit privatrechtlichen Mitteln und rechtfertigt im öffentlichen Interesse ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 120 Abs. 1 Satz 1 ThürKO.

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 844/05 vom 18.01.2006

1.) Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, ist der Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern nach § 23 Abs. 1, S. 2 KSchG maßgeblich, sofern im Betrieb nicht ohnehin insgesamt mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dabei können gemäß § 23 Abs. 1, S. 3, letzter HS KSchG stets aber nur solche Arbeitnehmer berücksichtigt werden, deren Arbeitsverhältnis ebenfalls vor dem 01.01.2004 begründet wurde.

2.) Es stellt noch keine rechtsmissbräuchliche Umgehung von § 23 Abs. 1, S. 2 KSchG dar, wenn der Arbeitgeber mehrere vor dem 01.01.2004 begründete befristete Arbeitsverhältnisse mit Befristungsende nach dem 01.01.2004 auslaufen lässt und stattdessen wenig später in entsprechender Anzahl Neu-Einstellungen vornimmt.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 807/05 vom 17.11.2005

Schließt sich an die sechsmonatige Abordnung eines Beamten ein Erholungsurlaub und an diesen eine weitere Abordnung an, ohne dass der Beamte zwischen den beiden Abordnungen seinen Dienst in der Stammdienststelle wieder aufgenommen hat, so steht dem Personalrat das Mitbestimmungsrecht nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 e HPVG zu.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 9 W 30/03 vom 03.07.2003

Wirksamer Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf durch Verkauf eines fahrbereiten Autos "Bastlerauto

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10098/03.OVG vom 01.04.2003

Aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls kann die durch ein Unterlassen bewirkte Vermeidung des Entstehens der Beitragspflicht einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO darstellen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 717/01 vom 06.07.2001

Das Vorliegen eines Heimes im Sinn des § 1 Abs. 1 HeimG setzt nicht als unabdingbar voraus, dass derjenige, der die Pflege und Betreuung der in einer Einrichtung untergebrachten Bewohner übernommen hat, mit demjenigen identisch ist, der den Bewohnern im Rechtssinne Unterkunft gewährt. Durch eine rechtliche Konstruktion, nach der beide Leistungen verschiedenen Personen zuzurechnen sind, wird die Annahme eines Heims im Sinn dieser Vorschrift jedenfalls dann nicht gehindert, wenn sie von den Betreffenden allein deshalb gewählt wird, um auf diese Weise die Bestimmungen des HeimG zu umgehen

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 Sa 18/08 vom 06.06.2008

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 475/03 vom 11.08.2004


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