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Umfang des Auskunftsanspruchs gegen den Aufbereiter von Saatgut

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 35/03 vom 04.12.2003

Rechtsgebiete:EG-VO Nr. 2100/94, EG-VO Nr. 1768/95, SortG, ZPO
Schlagworte:Umfang des Auskunftsanspruchs gegen den Aufbereiter von Saatgut
Stichwort:Umfang des Auskunftsanspruchs gegen den Aufbereiter von Saatgut
Leitsatz:1. Sowohl nach europäischem als auch nach nationalem Recht setzt die Auskunftspflicht des Aufbereiters gegenüber einer Vereinigung von Sortenrechtsinhabern nicht erst dann ein, wenn hinsichtlich eines jeden einzelnen Sortenschutzinhabers eine Nachbauhandlung vorliegt oder zu erwarten ist. Es genügt vielmehr, wenn dargelegt wird, dass der Erbringer vorbereitender Dienstleistungen überhaupt Aufbereitung geschützter Sorten betreibt.

2. Die Frage, wie die Richterbank besetzt war, gehört zu den Förmlichkeiten der Verhandlung, deren Beachtung durch das Protokoll bewiesen wird. Gegen dessen Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 35/03




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