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BFH – Urteil, VII R 35/04 vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:ZK, VO Nr. 1538/91, VO Nr. 2457/97
Schlagworte:Ausfuhrerstattung - Umfang der Warenbeschau - Erfordernis einer repräsentativen Durchschnittsprobe bei bestimmten Waren
Stichwort:Umfang der Warenbeschau
Leitsatz:Bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die Ausfuhrerzeugnisse der in der Ausfuhranmeldung angegebenen Marktordnungs-Warenlistennummer entsprechen, gibt es bei zum Teil fehlender Entsprechung keine Fehlertoleranzen. Sind die Erzeugnisse in der Ausfuhranmeldung als einheitlich beschaffen beschrieben, kann sich die Zollbehörde, unter Beachtung einer etwa vorgeschriebenen Mindestprobenmenge, im Rahmen des ihr bei der Probenziehung eingeräumten Ermessens auf die Entnahme einer Stichprobe beschränken.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 35/04




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