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Umfang der tatrichterlichen Feststellungen

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OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 623/03 vom 07.10.2003

Rechtsgebiete:StVO, StPO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Messverfahren, Umfang der tatrichterlichen Feststellungen
Stichwort:Umfang der tatrichterlichen Feststellungen
Leitsatz:Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung, die duch ein standardisiertes Messverfahren festgestellt worden ist, hat der Tatrichter in den Urteilsgründen zumindest das angewandte Messverfahren und den von der gemessenen Geschwindigkeit in Abzug gebrachten Toleranzwert anzugeben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 623/03




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