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Umfang der Säumniskosten

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 467/01 vom 06.11.2001

Rechtsgebiete:GKG KV, ZPO
Schlagworte:Umfang der Säumniskosten
Stichwort:Umfang der Säumniskosten
Leitsatz:Schließen die Parteien einen das gesamte Verfahren beendenden Prozessvergleich, nachdem zuvor Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen worden war, so gehört die Differenz zwischen der nach KV Nr. 1201 alter Gliederung (jetzt Nr. 1210) zum GKG entstandenen gerichtlichen Verfahrensgebühr, Satz 3,0, und einer ohne das vorausgegangene Urteil nach KV Nr. 1202 (jetzt Nr. 1211) zu ermäßigenden gerichtlichen Verfahrensgebühr, Satz 1,0, nicht zu den Kosten der Säumnis des Beklagten im Sinne von § 344 ZPO und einer entsprechenden vergleichsweisen Kostenregelung.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 467/01




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