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Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

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BAG – Beschluss, 1 ABR 2/05 vom 03.05.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, BGB
Schlagworte:Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung
Stichwort:Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung
Leitsatz:Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei einer Umgruppierung gemäß § 99 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG beschränkt sich auf die Überprüfung der Rechtsanwendung durch den Arbeitgeber. Haben die Urheber der Vergütungsordnung eine Stelle mit bindender Wirkung für den Arbeitgeber in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht, ist daran auch der Betriebsrat gebunden.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 2/05




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