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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUmfang der Kostenerstattung nach § 17a Abs. 1 S. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) 

Umfang der Kostenerstattung nach § 17a Abs. 1 S. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 39.07 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:KHG, VwGO
Schlagworte:Umfang der Kostenerstattung nach § 17a Abs. 1 S. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), Berücksichtigung der i.R.d. Krankenpflegeausbildung anfallenden Kosten der sog. Praxisanleitung, Auslegung des § 17a Abs. 1 S. 1 KHG, Vorliegen einer Pflegesatzfähigkeit sämtlicher Ausbildungskosten, Auswirkungen einer Änderung des Anrechnungsschlüssels in § 17a Abs. 1 S. 2 KHG durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003
Stichwort:Umfang der Kostenerstattung nach § 17a Abs. 1 S. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Leitsatz:§ 17a Abs. 1 Satz 1 KHG umfasst die Kosten, die dem Krankenhaus dadurch entstehen, dass es Träger oder Mitträger einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule ist. Der Tatbestand der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen stellt einen Ausschnitt aus den insgesamt pflegesatzfähigen Ausbildungskosten dar, dessen Besonderheit in seiner pauschalierten Berechnung liegt.

Die Veränderung des Anrechnungsschlüssels in § 17a Abs. 1 Satz 2 KHG durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) schreibt die herkömmliche Lasten- und Kostenzuordnung fort. Neuartige Lasten, die das Krankenhaus im Gefolge des neuen Krankenpflegegesetzes treffen, erfasst sie hingegen nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 39.07




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