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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUmfang der gerichtlichen Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) 

Umfang der gerichtlichen Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 4.09 vom 26.05.2009

Für die gerichtliche Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG reicht es aus, wenn sich der öffentliche Arbeitgeber innerhalb der Antragsfrist auf das Nichtvorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes beruft; es ist Sache des Gerichts, die insoweit erheblichen Tatsachen zu ermitteln.

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