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Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 53/01 vom 21.11.2002

Rechtsgebiete:LGlG, VO d. Sozialministeriums Bad.-Württ., ArbGG, GVG, BetrVG, BPersVG, LPersVG, KSchG, VwGO
Schlagworte:Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin
Stichwort:Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin
Leitsatz:1. Die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 2 FG, nach der eine Frauenvertreterin im erforderlichen Umfang von ihren übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen ist, läßt es nicht zu, den jeweiligen Freistellungsbedarf nach abstrakten Merkmalen oder in Anlehnung an Freistellungsstaffeln vergleichbarer gesetzlicher Regelungen zu bestimmen.

2. Die Entscheidung der Frauenvertreterin über den Umfang ihrer Freistellung für die Erledigung der ihr durch das FG zugewiesenen Aufgaben unterliegt einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 53/01




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