JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Umfang der Feststellungen
| Rechtsgebiete: | OWiG, StVG, StPO |
| Schlagworte: | Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, eine Tat, Tatbegriff, ausländische Fahrerlaubnis, Umfang der Feststellungen |
| Stichwort: | Umfang der Feststellungen |
| Leitsatz: | 1. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlaufe einer Fahrt stehen auch dann zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit, wenn sie zwar in einem engen zeitlichen Rahmen stehen, jedoch in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen worden und deshalb unschwer abzugrenzen sind. 2. § 25 Abs. 2a StVG findet auf Inhaber ausländischer Führerscheine keine Anwendung. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 455/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, StPO |
| Schlagworte: | Rotlichtverstoß, automatische Überwachungskamera, Umfang der Feststellungen |
| Stichwort: | Umfang der Feststellungen |
| Leitsatz: | Beruht die Feststellung eines Rotlichtverstoßes auf dem Ergebnis einer automatischen Rotlichtüberwachung muss der Tatrichters die Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie, ggf. soweit vorhanden sogar die Entfernung einer zweiten Induktionsschleife von der ersten, und die jeweils auf den 2 Messfotos eingeblendeten Messzeiten mitteilen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 435/06 | |
| Rechtsgebiete: | SchwarzArbG |
| Schlagworte: | Schwarzarbeitsgesetz, Eintragung in die Handwerksrolle, Umfang der Feststellungen, Geldbuße, Höhe |
| Stichwort: | Umfang der Feststellungen |
| Leitsatz: | Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem Verstoß gegen 8 Abs. 3 SchwarzArbG. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 375/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Schlagworte: | Strafbefehl, Revision, Beschränkung, Wirksamkeit, Umfang der Feststellungen, Vollrausch, Alkoholiker |
| Stichwort: | Umfang der Feststellungen |
| Leitsatz: | 1. Auch bei einem Strafbefehl ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam ist, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so knapp und unzulänglich sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für die Prüfung des Rechtsfolgenausspruchs bieten. 2. Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich eines Vollrausches bei einem Angeklagten, der bereits seit mehreren Jahren Alkoholiker ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 477/04 | |
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