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Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1077/01 vom 11.01.2002

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Berufungsbeschränkung, Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Umfang der Feststellungen, Schuldfähigkeit
Stichwort:Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil
Leitsatz:Zur Frage, in welchem Umfang ein Berufungsurteil hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs begründet werden muss, wenn die Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs beschränkt wird (Anschluss an BGH NStZ-RR 2001, 202).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1077/01




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