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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUmfang der Bewilligung 

Umfang der Bewilligung

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 51/08 vom 26.03.2008

Dem Antragsteller ist es bei einer selbst erhobenen Klage wegen abgerechneter Lohnansprüche, die vorgerichtlich nicht bestritten wurden, zuzumuten, bis zum Gütetermin abzuwarten, bevor er die Beiordnung eins Rechtsanwalts beantragt. Vorher erscheint diese nicht erforderlich.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 15/01 vom 26.02.2001

Leitsatz:

In einem Ehescheidungsverbundverfahren muss für sonstige Folgesachen (außer Versorgungsausgleich) - wie elterliche Sorge - Prozesskostenhilfe grundsätzlich gesondert beantragt und bewilligt werden. Die uneingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstreckt sich nicht ohne weiteres auf alle zu diesem Zeitpunkt anhängigen sonstigen Folgesachen.

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