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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 51/08 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Rechtsanwalt, Umfang der Bewilligung, Klageerweiterung
Stichwort:Umfang der Bewilligung
Leitsatz:Dem Antragsteller ist es bei einer selbst erhobenen Klage wegen abgerechneter Lohnansprüche, die vorgerichtlich nicht bestritten wurden, zuzumuten, bis zum Gütetermin abzuwarten, bevor er die Beiordnung eins Rechtsanwalts beantragt. Vorher erscheint diese nicht erforderlich.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 51/08



OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 15/01 vom 26.02.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Umfang der Bewilligung, Folgesachen
Stichwort:Umfang der Bewilligung
Leitsatz:Leitsatz:

In einem Ehescheidungsverbundverfahren muss für sonstige Folgesachen (außer Versorgungsausgleich) - wie elterliche Sorge - Prozesskostenhilfe grundsätzlich gesondert beantragt und bewilligt werden. Die uneingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstreckt sich nicht ohne weiteres auf alle zu diesem Zeitpunkt anhängigen sonstigen Folgesachen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 15/01


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