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OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-87/01 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:StPO, BRAGO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung, Adhäsionsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung, Pauschvergütung
Stichwort:Umfang der Beiordnung
Leitsatz:Leitsatz

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfasst auch die Befugnis zur Vertretung bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche des Verletzten. Einer zusätzlichen Bestellung bedarf es insoweit nicht. Die im Adhäsionsverfahren erbrachten Tätigkeiten sind daher bei der Bewilligung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-87/01




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