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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUmfang der Anwendung des § 28 Abs. 2 Hs.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz a.F. (BAföG a.F) 

Umfang der Anwendung des § 28 Abs. 2 Hs.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz a.F. (BAföG a.F)

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 14.08 vom 14.05.2009

§ 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG a.F., nach dem bei der Bewertung von Vermögen des Auszubildenden bei Wertpapieren der Kurswert am 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung maßgebend war, ist nicht auf solche Wertpapiere anzuwenden, die der Auszubildende erst nach diesem Zeitpunkt erworben hat. Für diese Wertpapiere verbleibt es dabei, dass der Kurswert zum Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde zu legen ist.

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