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Umfang

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 111/09 vom 31.03.2009

Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn das erstinstanzliche Gericht Feststellungen unterlassen hat, die für die Strafzumessung wesentlich waren.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 717/08 vom 13.02.2009

Eine einem Rechtsanwalt von einem Betriebsrat zur Führung eines Beschlussverfahrens zur Aufhebung einer personellen Maßnahme durch den Arbeitgeber gemäß § 101 Satz 1 BetrVG erteilte Prozessvollmacht umfasst regelmäßig auch die Stellung eines Zwangsgeldantrages gemäß § 101 Satz 2 BetrVG nach der Rechtskraft eines dem ersten Antrag stattgebenden Beschlusses. Es bedarf für den Zwangsgeldantrag keiner erneuten Beschlussfassung des Betriebsrats.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 74/09 vom 19.01.2009

Beruht der verzögerte Beginn der Hauptverhandlung darauf, dass die Pflichtverteidigerin des Angeklagten - die Anwältin seines Vertrauens - aus triftigen Gründen nicht zur Verfügung stand, hat ein wichtiger Grund i.S. des § 121 StPO vorgelegen. Dem Anspruch eines Angeklagten, durch einen Verteidiger seines Vertrauens in der Hauptverhandlung verteidigt zu werden, kommt nämlich erhebliche Bedeutung zu.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 505/08 vom 07.08.2008

Ein Absehen vom Fahrverbot kommt dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene einen ggf. drohenden Arbeitsplatzverlust mit zumutbaren Mitteln abwenden kann. Es müssen dann aber auch ausreichende Feststellungen zu der Frage getroffen werden, wie viel Urlaub dem Betroffenen ggf. noch zur Verfügung steht, der ggf. zur Abwicklung des Fahrverbots eingesetzt werden könnte.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 131/08 vom 24.04.2008

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 28/08 vom 04.02.2008

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 834/07 vom 08.01.2008

Die Geschwindigkeitsmessung mittels eines elektronischen Gerätes zur Zeit-Weg-Messung beim Nachfahren (hier: ProVida) ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Verfahren anerkannt. Das Vorliegen geltend gemachter Bedienungsfehler wird in der Regel unter Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen abzuklären sein.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 E 11030/07.OVG vom 18.12.2007

1. Für eine anwaltliche Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren fällt neben der allgemeinen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV-RVG) keine zusätzlich anrechenbare Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG an.

2. Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG kann der Rechtsanwalt nur verlangen, wenn sein Verhalten etwas zur Erledigung des Rechtsstreits ohne Sachentscheidung beigetragen hat, d. h. seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre.

3. Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 331/07 vom 04.12.2007

1. Wird das für die Bestellung eines Betreuers notwendige Gutachten erst im Beschwerdeverfahren eingeholt, so kann das Landgericht nicht auf die persönliche Anhörung des Betroffenen verzichten. Das Gutachten und die im Beschwerdeverfahren gewechselten Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten sind dem Betroffenen zur Gewährung des rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig und in schriftlicher Form rechtzeitig vor der Anhörung bekannt zu geben. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers entbindet nicht von der Verpflichtung zur Vornahme dieser Verfahrenshandlungen.

2. Der Vormundschaftsrichter hat eigene Feststellungen zu Umfang und Erforderlichkeit einer Betreuung zu treffen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 392/07 vom 10.10.2007

Die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen einer Unterhaltspflichtverletzung müssen Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Feststellungen über einen ggf. konkreten überobligatorischen Leistungsbeitrag der Kindesmutter enthalten.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 228/07 vom 26.07.2007

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen hinsichtlich der subjektiven Tatseite bei einer Verurteilung wegen Vollrausches.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 79/07 vom 21.02.2007

Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 856/06 vom 01.02.2007

Mit der Rechtsbeschwerde kann weder beanstandet werden, der Betroffene sei entgegen der Überzeugung des Tatrichters nicht mit der auf dem Radarfoto abgebildeten Person identisch, noch kann gerügt werden, dass das Amtsgericht aufgrund der persönlichen lnaugenscheinnahme einer anderen Person diese im Vergleich mit dem vorliegenden Lichtbild als Täter der Ordnungswidrigkeit zu Unrecht ausgeschlossen habe.

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem mit einem standardisierten Messverfahren festgestellten Rotlichtverstoß.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 119/06 vom 16.01.2007

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über eine personelle Maßnahme gemäß § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG so zu unterrichten, dass dieser das Vorliegen eines Widerspruchsgrundes gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG prüfen und sachgerecht Stellung nehmen kann.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11671/05.OVG vom 27.07.2006

1. Die Pflicht, die Kosten der Abschiebung zu tragen, besteht auch dann, wenn die Abschiebung des Ausländers tatsächlich nicht vollzogen wurde.

2. Kosten der Abschiebungshaft können nur erhoben werden, wenn die Anordnung und Dauer der Abschiebungshaft rechtmäßig waren.

3. § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) stellt eine spezialgesetzliche Regelung des Umfangs der Kostenhaftung auch im Verhältnis zu § 5 Satz 2 LAufnG i.V.m. § 50 StVollzG dar.

4. Der Umfang der Kostenhaftung ist durch § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) auf solche tatsächlich entstandene Kosten begrenzt, die mit der Abschiebung in einem direkten inneren sachlichen Zusammenhang stehen (hier: zu den Kosten bei der Abschiebungshaft in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim).

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 9/06 vom 06.03.2006

1. Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und zur Nachholung des rechtlichen Gehörs.

2. Im Verfahren nach § 33a StPO ist nach den Änderungen durch das Anhörungsrügengesetz eine Kostenentscheidung erforderlich.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 210/05 vom 08.02.2006

1. Bei der Begründung des besonderen öffentlichen Interesses am Sofortvollzug einer Baueinstellungsverfügung nach § 84 Abs. 1 BauO LSA dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden; eines Eingehens auf den konkreten Einzelfall bedarf es hierbei grundsätzlich nicht, da sich das besondere öffentliche Interesse unabhängig vom Einzelfall aus der Art der getroffenen Maßnahme und ihrem generellen Zweck ergibt (Änderung der Senatsrechtsprechung, abweichend: Beschl. v. 10.03.2000 - 2 M 18/00 - Juris; v. 25.07.1996 - B 2 S 285/96 - Juris).

2. Die regelmäßige Pflicht zur vorherigen Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG LSA gilt zwar grundsätzlich auch für Baueinstellungsverfügungen. Wenn die Baugenehmigung ein Kulturdenkmal betrifft und zugleich denkmalschützerische Vorgaben enthält, liegen allerdings typischerweise die Voraussetzungen für das Absehen von einer vorherigen Anhörung vor, da in diesem Fall nicht nur die Einhaltung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens, sondern darüber hinaus die Erhaltung einer unter Denkmalschutz stehenden Substanz auf dem Spiel steht (wie ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994 - 1 EO 125/94 -, LKV 1995, 296).

3. Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, wenn die Bauaufsichtsbehörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 84 Abs. 1 BauO LSA eine Baueinstellung anordnet und damit im Regelfall von ihrem Ermessen (sog. Regel- oder intendiertes Ermessen) in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch macht. Nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (st. Rechtsprechung des Senats).

4. Die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben stellt regelmäßig eine unteilbare Einheit dar, so dass dann, wenn teilweise nach den genehmigten Bauvorlagen gebaut, teilweise aber davon abgewichen wird, im allgemeinen der gesamte Bau formell illegal ist und die Behörde befugt ist, die gesamten Bauarbeiten einzustellen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994, a. a. O.).

5. Bei der Bemessung des anzudrohenden Zwangsgelds innerhalb des gesetzlichen Rahmens hat die Behörde ein weites Ermessen; dieses Ermessen hat sie am Zweck der Ermächtigung auszurichten und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es ist ein Betrag zu wählen, der den Pflichtigen voraussichtlich veranlassen wird, seine Pflicht zu erfüllen; dabei wird auch seine finanzielle Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen. Maßgeblich sind die erkennbaren Umstände des Einzelfalls, zu denen auch die Dringlichkeit und Bedeutung der Angelegenheit und das bisherige Verhalten des Pflichtigen gehören können.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 167/05 vom 25.10.2005

Zu den erforderlichen Anforderungen an die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer in einer Strafvollzugssache.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 668/05 vom 19.09.2005

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 213/05 vom 21.06.2005

Zum Umfang der tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der "Geringwertigkeit" einer Sache.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 12 Sa 553/04 vom 03.06.2005

Zur Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber einer nach dem Arbeitsvertrag als "kaufmännische Angestellte" eingestellten Arbeitnehmerin im Zusammenhang mit der Übertragung der Tätigkeit einer "Versandleiterin" auch nicht kaufmännische Tätigkeiten (wie das Verpacken der Produkte) abverlangen kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 211/05 vom 24.05.2005

Wird auf Rechtsmittel gegen ein Urteil verzichtet, so umfasst das auch die sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 StPO gegen die Kostenentscheidung.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 230/05 vom 24.05.2005

Wird auf Rechtsmittel gegen ein Urteil verzichtet, so umfasst das auch die sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 StPO gegen die Kostenentscheidung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 4 A 10139/05.OVG vom 12.05.2005

Zum Umfang des Freistellungsanspruchs des Mitglieds des Personalrats einer verselbständigten Dienststelle.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11382/04.OVG vom 18.11.2004

Beim Kostenersatz für Feuerwehreinsätze nach § 37 Abs. 1 LBKG dürfen nicht die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahreskosten der gesamten Feuerwehr, sondern nur einsatzbezogene Kosten zugrunde gelegt werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 351/04 vom 22.07.2004

1. Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer vorsätzlichen Abstandsunterschreitung.

2. Der Senat hält an seiner früheren Auffassung, dass zur Nachvollziehbarkeit des zeitlichen und inneren Zusammenhanges im Rahmen der Prüfung eines beharrlichen Verkehrsverstoße weitergehende Einzelheiten zu den Vortaten dargetan werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02) nicht fest.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 256/04 vom 29.04.2004

Zu den Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung nach § 24 a StVG

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 203/04 vom 26.04.2004

Bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich, wenn sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass die vom Amtsgericht der Verurteilung zugrunde gelegte Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 56/04 vom 11.03.2004

Zur Dauer und zum Umfang der Verteidigervollmacht.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 73/04 vom 04.03.2004

Vom Tatrichter sind bei einem Verstoß gegen das BtM-Gesetz konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt zu treffen oder es ist von der für den Angeklagten günstigsten Qualität auszugehen, die nach den Umständen in Betracht kommt.

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