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Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 44/05 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:AO, FGO
Schlagworte:Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei Vorläufigkeitsvermerk - Kein Einfluss der Umdeutung auf die Wahrung der Festsetzungsfrist
Stichwort:Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid
Leitsatz:Ein Erstbescheid, der in der unzutreffenden Annahme der Nichtigkeit eines vorangegangenen nach § 165 AO vorläufigen Bescheides ergeht, kann gemäß § 128 AO auch noch im Revisionsverfahren in einen Änderungsbescheid i.S. des § 165 Abs. 2 AO umgedeutet werden, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) ausreichen, den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung hierdurch nicht beeinträchtigt sind.
Volltext: BFH - Urteil, II R 44/05




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