( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUmdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung 

Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 310/00 vom 15.11.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung
Stichwort:Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung
Leitsatz:1. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann nach § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.

2. Findet auf ein Arbeitsverhältnis das KSchG - noch - keine Anwendung, ist regelmäßig davon auszugehen, daß bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der Arbeitgeber eine Beendigung zum nächst zulässigen Termin gewollt hat.

3. Die Gerichte für Arbeitssachen müssen von sich aus prüfen, ob auf Grund der feststehenden Tatsachen eine Umdeutung der außerordentlichen Kündigungserklärung in Betracht kommt.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 310/00




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/umdeutung-einer-unwirksamen-ausserordentlichen-kuendigungserklaerung

"Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN