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Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 155/02 vom 02.12.2002

Rechtsgebiete:ZPO, WEG, FGG
Schlagworte:Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde
Stichwort:Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde
Leitsatz:1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts in WEG-Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluss des Amtsgerichts zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist.

2. Es kann offen bleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, dass er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet.

3. Bei erheblichen Verfahrensfehlern bereits in erster Instanz kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 155/02




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