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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10527/07.OVG vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einheitliche Verkehrsanlage, einheitliche Straße, unselbständiger Bestandteil, Sackgasse, Platz, öffentlicher Platz, Marktplatz, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Zugang, Zugänglichkeit, Punktberührung, Bebauungsplan, Festsetzung, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Splitterparzelle, Wegeparzelle, Notwegerecht, Heranfahrenkönnen, einheitliche Nutzung, tatsächliche Zufahrt, Inanspruchnahme, dauerhafte rechtliche Sicherung, Ortsdurchfahrt, Landesstraße, Gehweg, klassifizierte Straße, öffentliche Straße, Aufwandsverteilung, vorhandene Straße, Ergänzung, Widmungsfiktion, In-Dienst-Stellung, stillschweigende Widmung, Verkehrskreisel, Kreisverkehr, Kreisverkehrsanlage, Anbaubestimmung, Bepflanzung, Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Lebensdauer, Nutzungsdauer, Nutzungszeit, übliche Nutzungsdauer, öffentliche Grünanlage, Garage,
Stichwort:übliche Nutzungsdauer
Leitsatz:Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10527/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11637/06.OVG vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:KAG, StVG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsanlage, Straßenausbau, einmaliger Beitrag, Beitragsfähigkeit, beitragsfähiger Aufwand, Aufwand, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung, Umbau, Neuerrichtung, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme, Ausbesserung, Teileinrichtung, Straßenbestandteil, Nutzungsdauer, Lebensdauer, übliche Nutzungsdauer, übliche Lebensdauer, Baumangel, Erneuerungsbedarf, Erneuerungsbedürftigkeit, Stützmauer, Geländer, Absturzsicherung, Verkehrsschild, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kostenträger, Verkehrseinrichtung, Verkehrssicherungspflicht
Stichwort:übliche Nutzungsdauer
Leitsatz:Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, beispielsweise eine gegenüber der Gesamtanlage eigenständige Nutzungsdauer der erneuerten Straßenbestandteile, der Ablauf dieser Zeitspanne sowie eventuell festgestellte Baumängel.

Ob die Kosten eines Geländers oder einer anderen Absturzsicherung Teil des beitragsfähigen Aufwands sind, richtet sich nicht nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern nach dem maßgebenden Ausbaubeitragsrecht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11637/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11712/03.OVG vom 16.03.2004

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorteil, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Gegenleistung, Zugang, gesicherter Zugang, Nutzungsdauer, übliche Nutzungsdauer, Grünanlage, Grünfläche, private Grünfläche, Immissionsschutz, Immissionsschutzstreifen, Schutzbepflanzung, Grundstücksgröße, Grundstücksfläche, Grundfläche, Buchgrundstück, Bebauungsplan, beplantes Gebiet, Nutzungsmaß, Maß der baulichen Nutzung, bauliche Nutzung, zulässige bauliche Nutzung, Verteilungsregelung, Ausnutzungsbehinderung, Nutzungsbeschränkung, Nutzungseinschränkung, Baubeschränkung, gewerbliche Nutzung, Gewerbegebiet, Gewerbegrundstück, Situationsgebundenheit
Stichwort:übliche Nutzungsdauer
Leitsatz:Eine Satzungsbestimmung, wonach als maßgebende Grundstücksfläche in beplanten Gebieten die Fläche gilt, die der Ermittlung der zulässigen baulichen Nutzung zugrunde zu legen ist, umschreibt die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Plangebiets gelegen ist.

In beplanten Gebieten ist grundsätzlich die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwands anzusetzen.

Auch im Ausbaubeitragsrecht sind öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist. Das gilt auch für ein Gewerbegrundstück, dessen Nutzbarkeit durch einen wegen der benachbarten Wohnbebauung festgesetzten Immissionsschutzstreifen beschränkt wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11712/03.OVG


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