JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge
| Rechtsgebiete: | SGB IV, BGB |
| Schlagworte: | Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge |
| Stichwort: | Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge steht nicht demjenigen zu, der die Beiträge an die Einzugsstelle abgeführt hat, sondern demjenigen, der die Beiträge getragen hat (§ 26 Abs. 3 SGB IV). Der Anspruch auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile steht daher dem Arbeitnehmer zu. Beruht die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge auf einer Gehaltsüberzahlung, hat der Arbeitnehmer den Erstattungsanspruch oder - wenn ihm der Arbeitnehmeranteil bereits erstattet wurde - den Erstattungsbetrag auf Kosten des Arbeitgebers ohne Rechtsgrund erlangt. Er ist daher nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, entweder den Erstattungsanspruch an den Arbeitgeber abzutreten oder ihm den erstatteten Betrag herauszugeben. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 653/99 | |
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