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überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 19.02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:EV, VZOG, VwGO
Schlagworte:Wohnungswirtschaft, Wohnungsversorgung, überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken, überwiegende Nichtnutzung wegen Unbewohnbarkeit, Aktenwidrigkeit von Feststellungen, Feststellung, aktenwidrige
Stichwort:überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken
Leitsatz:Die Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV; § 1 a Abs. 4 Satz 2 VZOG) setzt eine Nutzung des beanspruchten Vermögensgegenstandes zu mindestens zwei Zwecken voraus. Diese Voraussetzung trifft nicht zu auf ein Gebäude, das zu mehr als der Hälfte unbenutzbar war und im Übrigen Wohnzwecken diente. Das Gebäude gehört insgesamt zu dem zur Wohnungsversorgung genutzten volkseigenen Vermögen (Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.02




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