( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterÃÜberwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei gewerblicher Miete 

Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei gewerblicher Miete

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 2 U 200/02 vom 07.05.2003

Rechtsgebiete:BGB, AGBG
Schlagworte:Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei gewerblicher Miete
Stichwort:Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei gewerblicher Miete
Leitsatz:Neben der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch eine zusätzliche formularmäßige Schlussrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume wirksam (so auch WolfEckertBall, Handbuch des gewerblichen Miet, Pacht und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 398 - anders jedoch - Unwirksamkeit einer solchen Klausel - bei Wohnraummietverträgen, vgl. OLG Hamm NJW 1981,1049)
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 2 U 200/02




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/ueberwaelzung-der-verpflichtung-zur-vornahme-von-schoenheitsreparaturen-auf-den-mieter-bei-gewerblicher-miete

"Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei gewerblicher Miete - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN