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Überwachungswert

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11006/08.OVG vom 18.02.2009

Zur Bedeutung der Überschreitung eines in dem die Einleitung zulassenden Bescheid bestimmten Überwachungswertes für die Abgabefreiheit nach § 6 Abs. 2 LAbwAG.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 9.08 vom 15.04.2008

Die für die Berechnung der Abwasserabgabe zu ermittelnde Zahl der Schadeinheiten ist bei Überschreitung eines für das ganze Jahr bestehenden Bescheidwertes auch dann auf der Grundlage dieses Wertes für das ganze Jahr zu erhöhen, wenn für einen Teilzeitraum ein Wert heraberklärt und der heraberklärte Wert eingehalten wurde.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 5.06 vom 02.11.2006

Bei der Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten nach § 4 Abs. 4 Satz 3 AbwAG ist auf den höchsten tatsächlich gemessenen Einzelwert auch dann abzustellen, wenn dieser gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG für die Feststellung von Überschreitungen im Veranlagungszeitraum wegen der Einhaltungsfiktion nach Nr. 2.2.4 Rahmen-AbwasserVwV (entspricht nunmehr § 6 Abs. 1 AbwV) außer Betracht bleibt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.04 vom 20.04.2005

1. Die Entscheidung über eine Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG erfolgt durch Verwaltungsakt.

2. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % stattgefunden hat, als Vergleichswert eine Erklärung nach § 4 Abs. 5 AbwAG heranzuziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert fehlt.

3. Kommt es im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % eingetreten ist, als "Vorher"-Wert gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG auf das höchste Messergebnis der behördlichen Überwachung an, ist hierfür grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren vor Inbetriebnahme der erweiterten Abwasserbehandlungsmaßnahme maßgeblich.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10506/04.OVG vom 17.06.2004

Auch bei der Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG ist die dem für die Bestimmung des Schadstoffs CSB angewendeten Analysenverfahren gemäß DIN 38409-H 41-1 immanente mögliche Messungenauigkeit von +/- 4 v.H. zugunsten des Abwasserabgabenschuldners zu berücksichtigen (Fortführung des Urteils des Senats vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99.OVG -, in ESOVGRP veröffentlicht).

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 68.03 vom 26.02.2004

Bei Abwassereinleitungen aus Mischkanalisationen kann eine Überschreitung des Überwachungswertes (§ 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG 1991) mit der Folge einer Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten (§ 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG 1991) auch durch Niederschlagseinflüsse verursacht werden.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 71.03 vom 15.01.2004

Die Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG ist nur bei einer Minderung der nach § 4 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 1 AbwAG zu ermittelnden Schadstofffracht, nicht schon bei einer bloßen Minderung der im Überwachungswert zum Ausdruck kommenden Konzentration eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe eröffnet.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.03 vom 26.11.2003

1. Das Verrechnungsverbot des § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG greift auch dann ein, wenn die Anwendbarkeit der Abgabenerhöhungsvorschrift des § 4 Abs. 4 AbwAG durch § 6 Abs. 2 AbwAG vermittelt wird.

2. Eine Abgabeerklärung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG kann nach Ablauf der Erklärungsfrist nicht abgeändert werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 A 11670/02.OVG vom 25.02.2002

Die Verrechnungsregelung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG setzt eine Minderung der Schadstofffracht voraus; eine Minderung des Überwachungswertes (Konzentrationswertes) eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe reicht nicht aus.

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 3.00 vom 29.01.2001

Leitsätze:

1. Eine in einem Bescheid nach § 4 Abs. 1 AbwAG für einen Teilparameter des abgabepflichtigen Parameters Stickstoff angeordnete Temperaturbeschränkung, die die Geltung des festgelegten Überwachungswertes an eine bestimmte Mindesttemperatur bindet, ist für die Berechnung der Abgabe nach dem höchsten Messergebnis aus der behördlichen Überwachung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG) unerheblich.

2. Auch ein wegen Unverwertbarkeit einzelner Teilparameter unvollständiger Summenwert ist der Abgabenfestsetzung als das höchste Ergebnis aus der behördlichen Überwachung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG) zugrunde zulegen, wenn er - trotz der Unverwertbarkeit einzelner Teilwerte - höher liegt als die vollständig verwertbaren Ergebnisse der übrigen im Rahmen der behördlichen Überwachung durchgeführten Messungen.

3. Für den Parameter Stickstoff bestand bezogen auf den Veranlagungszeitraum 1991 noch keine Erklärungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG. Für diesen Veranlagungszeitraum konnte die Stickstoffabgabe deshalb nicht nach dem höchsten Messergebnis aus der behördlichen Überwachung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG) berechnet werden; sie war vielmehr zu schätzen.

Urteil des 11. Senats vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 -

I. VG Düsseldorf vom 24.04.1997 - Az.: 8 K 4479/95
II. OVG Münster vom 15.06.1999 - Az.: OVG 9 A 3377/97

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 7.97 vom 22.12.1998

Leitsatz:

Eine Minderung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG ist auch dann möglich, wenn der Ermittlung der Schadeinheiten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG das höchste Meßergebnis aus der behördlichen Überwachung zugrunde zu legen ist.

Urteil des 8. Senats vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -

I. VG Neustadt a.d.W. vom 16.05.1994 - Az.: VG 1 K 3122/92 -
II. OVG Koblenz vom 31.10.1996 - Az.: OVG 12 A 12684/94 -

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 16.96 vom 28.10.1998

Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen und zur Bedeutung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften.

Die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) konkretisiert die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Stand der Technik im Sinne des § 7 a Abs. 1 WHG.

Ist ein Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Gewässerüberwachung nicht eingehalten, gilt er gemäß Ziff. 2.2.4 der Rahmen-AbwasserVwV als eingehalten, wenn die Ergebnisse der vier vorausgegangenen Überprüfungen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 v.H. übersteigt.

Ob bei den vorausgegangenen Überprüfungen die im damaligen Zeitpunkt maßgebenden Grenzwerte eingehalten wurden, ist dabei ohne Bedeutung.

Bei der Erhebung der Abwasserabgabe können insoweit auch Überprüfungen aus dem Vorjahr berücksichtigt werden.

Urteil des 8. Senats vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 -

I. VG Freiburg vom 17.03.1995 - Az.: VG 9 K 1299/94 -
II. VGH Mannheim vom 14.05.1996 - Az.: VGH 2 S 1198/95 -

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