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Überwachung von Badegewässern

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 200/03 vom 17.02.2004

Rechtsgebiete:AllGO, GG, NGO, NVwKostG, NWG, RL 76 160 EWG
Schlagworte:Badegewässer, Gemeingebrauch, Kostenpflicht, Wasserrecht, Örtliche Gemeinschaft, Überwachung von Badegewässern
Stichwort:Überwachung von Badegewässern
Leitsatz:Nach niedersächsischem Kostenrecht sind die Standortgemeinden für die Überwachung von Badegewässern, in denen das Baden nicht untersagt ist und in denen üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet, auf die Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen kostenpflichtig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 200/03




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