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Überwachung des Insolvenzplanverfahrens

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BSG – Urteil, B 11a AL 57/06 R vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:SGB III, InsO
Schlagworte:Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - Beendigung der Zahlungsunfähigkeit
Stichwort:Überwachung des Insolvenzplanverfahrens
Leitsatz:Bei andauernder Überwachung der Planerfüllung durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens nicht die Annahme, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sei beendet und ein neues Insolvenzereignis könne eintreten (Bestätigung und Weiterführung von BSG vom 21.11 2002 - B 11 AL 35/02 R = BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr 3).
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 57/06 R




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