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Überversorgung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO RP
Schlagworte:Angemessenheit, Beihilfe, Berücksichtigung vorhandener Implantate, Eigenversorgung, Einzelzahnlücke, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Freiendlücken, Fürsorge, Höchstzahl pro Kiefer, Implantat, implantologische Leistungen, Leistungsausschluss, Obergrenze, Sparsamkeit, Überversorgung, Willkür, zahnärztliche Behandlung, Zahnimplantat
Stichwort:Überversorgung
Leitsatz:§ 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden (wie Urteil vom heutigen Tag BVerwG 2 C 1.07).

Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf vier Implantate pro Kiefer "einschließlich vorhandener Implantate" ist unwirksam, soweit bei der Zählung Implantate mitgerechnet werden, deren Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln mitgetragen worden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.07



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 319/05 B vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:VersTVG, BGB, BBesG, SGB V, BAT, BeamtVG, BetrAVG, ATVK
Schlagworte:Zusatzversorgung öffentlicher Dienst, Nettogesamtversorgung, fiktives Nettoeinkommen, Überversorgung, Dynamisierung
Stichwort:Überversorgung
Leitsatz:1. Die von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes gewährte Zusatzversorgung ist zum 01.01.1985 wirksam auf eine Nettogesamtversorgung umgestellt worden.

2. Die Ermittlung des fiktiven Nettoentgelts unter Abzug eines fiktiven Kranken- und Rentenversicherungsbeitrages, des fiktiven Arbeitnehmeranteils zur Pflegeversicherung und des Betrages nach § 23 ABs. 2 c Satz 1 VersTVG ist ebensowenig zu beanstanden wie die Berechnung des fiktiven Nettoentgelts unter Zugrundelegen der Steuerklasse I/0 bei Ledigen.

3. Die Änderung des Anpassungsmaßstabes zum 01.07.2002 durch Einführung einer jährlichen Dynamisierung von 1% hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB stand und verletzt die Versorgungsrentner, deren Gesamtversorgung bisher nach den Maßstäben des Beamtenrechts angepasst worden ist, noch nicht in ihren Rechten aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 319/05 B


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