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Übertragung von GmbH-Anteilen

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 26/06 vom 10.04.2008

Rechtsgebiete:EWGRL 69/335
Schlagworte:Gesellschaftssteuerrichtlinie, Übertragung von GmbH-Anteilen, Beurkundung durch badischen Amtsnotar
Stichwort:Übertragung von GmbH-Anteilen
Leitsatz:1. Die Übertragung von GmbH-Anteilen unterliegt nicht der Gesellschaftssteuerrichtlinie.

2. Die Beurkundung von Erklärungen, die nicht im Zusammenhang mit Vorgängen stehen, die der Gesellschaftssteuerrichtlinie unterfallen, werden von dem in Art. 10 lit. c der Gesellschaftssteuerrichtlinie normierten Verbot der Erhebung anderer Steuern oder Abgaben nicht erfaßt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 26/06




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