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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUÜbertragung durch den Arbeitgeber 

Übertragung durch den Arbeitgeber

Entscheidungen der Gerichte

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 270/08 E vom 09.03.2009

Die Übertragung durch den Arbeitgeber isd § 12 TV-Ärzte muss grob durch den Arbeitgeber selbst oder durch eine mit Personalbefugnissen ausgestaltete Stelle erfolgen. Vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte erfolgte Übertragungen sind bei der Eingruppierung und Stufenbindung gemäß § 5 TVÜ und § 16 Abs. 2 TV-Ärzte auch ohne Übertragung des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

2. Zu den Begriffen "Teilbereich" und "medizinische Verantwortung isd § 12 TV-Ärzte, Entgeltgruppe Ä3.

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