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Übertragung des Wertes eines Versorgungsrechts

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 49.03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:VersO/EG
Schlagworte:Beamter der Europäischen Gemeinschaft, Minister, ruhende Versorgungsbezüge, Rückkaufswert, Ruhegehalt, Saarländisches Ministergesetz, Übertragung des Wertes eines Versorgungsrechts, Versicherungsmathematischer Gegenwert, Versorgungseinrichtung der Europäischen Gemeinschaften
Stichwort:Übertragung des Wertes eines Versorgungsrechts
Leitsatz:Art. 11 Abs. 2 und 3 der Versorgungsordnung der Europäischen Gemeinschaften (VersO/EG) vermitteln den Gemeinschaftsbeamten keine durchsetzbaren Ansprüche auf Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwertes oder des Rückkaufswertes eines außerhalb des Dienstes der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Versorgungsrechts. Hierfür bedarf es ergänzender Regelungen der Mitgliedstaaten zur Ermittlung und Festsetzung des zu übertragenden Wertes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 49.03




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