JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Übertragung
| Rechtsgebiete: | GG, HAGTierNebG, TierNebG |
| Schlagworte: | Beleihung, Beseitigungspflicht, Bewerber, Drittschtuz, Konkurrentenklage, tierische Nebenprodukte, Übertragung |
| Stichwort: | Übertragung |
| Leitsatz: | § 3 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), der es ermöglicht, einem Privaten die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zu übertragen, dient nicht dem Schutz nicht zum Zuge gekommener Bewerber. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 B 359/09 | |
| Rechtsgebiete: | EGVO, WeinG, LVOQbA Rheinhessen |
| Schlagworte: | Wiederbepflanzungsrecht, Flächenbindung, Betriebsbindung, Entstehung, Übertragung, Ausübung, Weinrecht, Übergang, Pächter, Verpächter, Rodung, Feststellungsklage, Zuschreibung, Zulassung |
| Stichwort: | Übertragung |
| Leitsatz: | 1. Wiederbepflanzungsrechte für Reben stehen öffentlich-rechtlich dem Weinerzeuger zu, der eine zulässigerweise bestocke Rebfläche rodet (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1493/1999, § 6 Abs. 1 WeinG). 2. Die so entstandenen Rechte gehen weder durch die Rückgabe der Rebfläche an den Verpächter über noch durch die Neuanpflanzung dieser Fläche unter. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10676/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, SächsStrG |
| Schlagworte: | Straßenreinigung, Übertragung, Gleichheitssatz, Rechtswidrigkeit, Befugnis zur Rüge |
| Stichwort: | Übertragung |
| Leitsatz: | Überträgt eine Gemeinde durch Satzung die Verpflichtung zur Straßenreinigung unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz den Eigentümern oder Besitzern einzelner erschlossener Straßen oder kleinerer Gebiete, führt dies regelmäßig nicht dazu, dass andere Eigentümer, denen die Verpflichtung zur Reinigung der Straßen nicht auferlegt ist, Gebührenbescheide angreifen können. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 319/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, PBefG |
| Schlagworte: | Taxi, Übertragung, Mietvertrag, Verlängerung, Genehmigung |
| Stichwort: | Übertragung |
| Leitsatz: | Übertragung i. S. v. § 2 Abs. 3 PBefG bedeutet, dass das Unternehmen bzw. ein Unternehmensteil durch den neuen Unternehmer in dem vorhandenen Bestand und mit dem Ziel der Fortführung an Ort und Stelle übernommen wird. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 BS 432/07 | |
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