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Überteuerung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 71/07 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Schlagworte:Darlehen, Bank, Eigentumswohnung, Schrottimmobilie, Kaufpreis, Überteuerung, Schadenersatz, Schadensersatz, Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, Wissensvorsprung, Täuschung, Haustürgeschäft, Widerrufsbelehrung, Belehrung
Stichwort:Überteuerung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 71/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 20/07 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Haustürgeschäft, Rückabwicklung, Darlehen, Kredit, Schrottimmobilie, Schrottimmobilien, Verbundgeschäft, verbundenes Geschäft, Belehrung, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Haustürwiderrufsrichtlinie, Verschulden, Wissensvorsprung, Hinweispflicht, Auskunftspflicht, Bank, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Überteuerung, institutionalisiertes Zusammenwirken
Stichwort:Überteuerung
Leitsatz:1. Zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG, mit dem der Kauf einer Immobilie zu Steuersparzwecken ermöglicht wurde.

2. Keine Ausnahme von der Bereichsausnahme des § 3 II Nr. VerbrKrG für Realkreditverträge.

3. Für den Schadensersatzanspruch aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers ist ein Verschulden der Bank sowie die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden erforderlich.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 20/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 89/06 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Schlagworte:Darlehensvertrag, Rückabwicklung, Haustürsituation, Eigtentumswohnung, Kaufpreis, Stittenwidrigkeit, Überteuerung, Kenntnis, Bank, Grundpfandrecht, Schrottimmobilien, Schrottimmobilie
Stichwort:Überteuerung
Leitsatz:Keine Rückabwicklung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensgeschäfts, das zum Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken eingegangen wurde
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 89/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 25/05 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO, HTWG, VerbrKrG, BGB
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Übermittlungsrisiko, Fax, Telefax, Sendegerät, Übertragung, Wissenvorsprung, Bank, Bankenhaftung, Darlehensvertrag, sittenwidrig, Überteuerung, Kaufpreis
Stichwort:Überteuerung
Leitsatz:1. Das Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen über Telefax darf nicht auf die Partei abgewälzt werden. Die Partei hat alles Erforderliche getan, wenn sie auf einem funktionsfähigen Sendegerät die korrekte Empfängernummer eingibt und so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass mit einem Eingang bei Gericht vor Ablauf der Frist gerechnet werden kann. Scheitert die Faxversendung dann, so ist die Partei nicht verpflichtet, eine andere Übertragungsform zu wählen.

2. Für einen haftungsbegründenden Wissensvorsprung der den Erwerb einer Eigentumswohnung finanzierenden Bank reicht es für sich nicht aus, wenn die Wohnung sittenwidrig überteuert war. Erforderlich ist darüber hinaus auch die positive Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Überteuerung. Auf diese Kenntnis kann nicht im Wege einer tatsächlichen Vermutung allein aus der objektiven Überteuerung geschlossen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 25/05


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