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Überstunden und tarifliches Urlaubsentgelt

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 315/98 vom 16.03.1999

Rechtsgebiete:BUrlG, MTV Groß- und Außenhandel Hessen
Schlagworte:Überstunden und tarifliches Urlaubsentgelt
Stichwort:Überstunden und tarifliches Urlaubsentgelt
Leitsatz:Leitsatz:

Nach § 12 Nr. 2 Unterabs. 1 Satz 1 des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel des Landes Hessen wird zur Errechnung der während der Urlaubszeit zu zahlenden Bezüge der Durchschnitt des Entgelts der letzten sechs Monate vor Urlaubsantritt zugrundegelegt. Dabei ist auch das Entgelt einzubeziehen, das für die in den Bezugszeitraum fallenden Überstunden geleistet wird.

Aktenzeichen: 9 AZR 315/98
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 16. März 1999
- 9 AZR 315/98 -

I. Arbeitsgericht
Gießen
- 3 Ca 242/97 -
Urteil vom 16. Juli 1997

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 11 Sa 1950/97 -
Urteil vom 02. März 1998
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 315/98




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