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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 M 44.07 vom 11.09.2007

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, VwVfG, AufenthG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe trotz materiell-rechtlicher Erledigung, Entscheidungsreife, maßgebender Zeitpunkt bei nachträglicher Änderung der Sach- und Rechtslage, befristete Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer, (kein) Anhörungsmangel, überspannte Anforderungen
Stichwort:überspannte Anforderungen
Leitsatz:Tritt nach einem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers ein und erledigt sich der Rechtsstreit dadurch, ist bei der rückwirkenden Bewilligung nicht zu Lasten des Antragstellers - wie sonst - auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife abzustellen. Grundsätzlich maßgebend für den Beurteilungszeitpunkt bleibt das materielle Recht.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 M 44.07




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