JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid
| Rechtsgebiete: | BVFG, GG |
| Schlagworte: | Aufnahmeverfahren, Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid, deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers, Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung, besondere Härte. |
| Stichwort: | Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid mit der nicht nachgewiesenen Behauptung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, führte unter dem zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht zu einer besonderen Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG. 2. Nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintretende Umstände sind als Härtegründe nicht generell vom Anwendungsbereich des § 27 Abs. 2 BVFG ausgeschlossen (Fortführung von BVerwGE 95, 311 und DVBl 1994, 398). 3. Eine besondere Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG kann auch dann vorliegen, wenn das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens nach § 27 Abs. 1 BVFG in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung nicht in Einklang stehen würde. Urteil des 5. Senats vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - I. VG Köln vom 18.07.1995 - Az.: VG 9 K 8538/93 - II. OVG Münster vom 10.03.1998 - Az.: OVG 2 A 5167/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 3.99 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG, GG |
| Schlagworte: | Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid, besondere Härte, bei der Übersiedlung bestehende Ehe mit einem Deutschen. |
| Stichwort: | Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine besondere Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG kann auch dann vorliegen, wenn die sich aus § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG ergebende Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung nicht in Einklang stehen würde. Urteil des 5. Senats vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 4.99 - I. VG Köln vom 13.09.1995 - Az.: VG 9 K 2067/94 - II. OVG Münster vom 09.06.1998 - Az.: OVG 2 A 6944/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.99 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Aufnahmeverfahren, Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid, Einreise aufgrund einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung, deutsche Staatsangehörigkeit, besondere Härte. |
| Stichwort: | Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Aufnahmebewerber wird seiner vertriebenenrechtlichen Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, nicht dadurch enthoben, daß er aufgrund einer befristeten ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten darf. 2. Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid mit der nicht nachgewiesenen Behauptung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, führte unter dem zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht zu einer besonderen Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG. Urteil des 5. Senats vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 6.99 - I. VG Köln vom 19.04.1995 - Az.: VG 10 K 8753/93 - II. OVG Münster vom 06.10.1997 - Az.: OVG 2 A 4149/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 6.99 | |
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