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Übersetzungskosten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 160/08 vom 01.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO, JVEG
Schlagworte:Übersetzungskosten, Kostenfestsetzung, Parteikosten, Notwendigkeit
Stichwort:Übersetzungskosten
Leitsatz:Übersetzungskosten gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten eine Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig waren. Insoweit bedarf es der Prüfung, ob die Bedeutung der einzelnen Schriftstücke eine wörtliche Übersetzung rechtfertigt. Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist in entsprechender Anwendung des § 11 JVEG auf die dort genannten Beträge begrenzt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 160/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 18 W 218/05 vom 19.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kosten, Erstattung, Kostenerstattung, Übersetzung, Übersetzungskosten, Klageschrift
Stichwort:Übersetzungskosten
Leitsatz:Zur Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Rahmen von § 91 I 1 ZPO.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 18 W 218/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 9.02 vom 18.03.2003

Rechtsgebiete:AuslG, VwKostG, ZSEG, Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr
Schlagworte:Ausländer, Beförderungsunternehmen, Chicagoer Abkommen, Dolmetscherkosten, Einreise, Einreisebestimmungen, Einreiseverweigerung, Erforderlichkeit, Fluggesellschaft, Flughafenverfahren, Kostenhaftung, Rückbeförderung, Übersetzungskosten, Verhinderung der Einreise, Verursacherhaftung, Verwaltungskosten, Zurückweisung an der Grenze.
Stichwort:Übersetzungskosten
Leitsatz:Der Beförderungsunternehmer haftet nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 AuslG auch für die Kosten eines Dolmetschers, der von den Grenzschutzbehörden zur Vorbereitung der Zurückweisung (hier: Rückbeförderung ins Heimatland auf dem Luftweg) in Anspruch genommen wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 9.02

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 389/02 vom 13.05.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Untersuchungshaft, Untersuchungshäftling, Korrespondenz, fremdsprachliche, Briefkontrolle, Postkontrolle, Übersetzungskosten, Übersetzungsaufwand
Stichwort:Übersetzungskosten
Leitsatz:Der Anspruch eines ausländischen Untersuchungsgefangenen auf Korrespondenz in fremder Sprache mit seiner deutschen Partnerin besteht nicht unbeschränkt. Er kann im Hinblick auf den mit einer effektiven Postkontrolle verbundenen Übersetzungsaufwand eingeschränkt werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 389/02


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