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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 636/02 vom 14.08.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verlesung der Anklage, ausländischer Beschuldigter, Übersetzung der Anklage
Stichwort:Übersetzung der Anklage
Leitsatz:Die unterbliebene Verlesung des Anklagesatzes führt, auch wenn das Verfahren rechtlich und tatsächlich einfach gelagert ist, jedenfalls dann zur Aufhebung, wenn nicht angenommen werden kann, dass der ausländsiche Angeklagte bereits vor der Hauptverhandlung hinreichende Kenntnis vom Anklagevorwurf hatte, weil ihm ggf. die Anklageschrift nicht in übersetzter Form zugestellt worden sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 636/02




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