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Überschuldung des bebauten Grundstücks als Voraussetzung für unlautere Machenschaften.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 31.00 vom 24.10.2001

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks, nicht kostendeckende Mieten, Überschuldung bei Gründung der DDR, ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Kostenunterdeckung, Erschütterung der Vermutung, unlautere Machenschaften, Nötigung, behördliches Verlangen eines Gesamtverzichts, Überschuldung des bebauten Grundstücks als Voraussetzung für unlautere Machenschaften.
Stichwort:Überschuldung des bebauten Grundstücks als Voraussetzung für unlautere Machenschaften.
Leitsatz:1. Die Verknüpfung der Genehmigung des Verzichts auf das Eigentum an einem bebauten Grundstück mit dem Verzicht auf weitere Grundstücke durch DDR-Organe stellt nur dann eine Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar, wenn für das bebaute Grundstück die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 VermG vorliegen.

2. Die zu § 1 Abs. 2 VermG bestehende Ursächlichkeitsvermutung der Kostenunterdeckung für die Überschuldung ist in der Regel nicht erschüttert, wenn das Grundstück trotz einer Überschuldung, die bereits bei Gründung der DDR vorlag, lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand gehalten werden konnte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 31.00




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