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JuraForum.deUrteileSchlagwörterÃÜberschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz für künftige schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche 

Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz für künftige schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 3/09 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:BauNVO, BauGB
Schlagworte:Geltung des § 11 Abs. 3 S. 3 und 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die bauplanungsrechtliche Beurteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich, Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz für künftige schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
Stichwort:Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz für künftige schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
Leitsatz:Die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauNVO gilt für die bauplanungsrechtliche Beurteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 und 3 BauGB weder unmittelbar noch entsprechend. Ob eine Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz dafür gewertet werden kann, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind, bleibt offen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 3/09




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