Die bei einem Amtsblatt nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 BekanntmV 2000 vorgeschriebene Angabe der Bezugsmöglichkeiten und bedingungen erfordert es, sämtliche Vertriebswege des Amtsblatt zu nennen.
Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen sind nach § 5 Abs. 4 Satz 2 GO stets beachtlich (Fortführung der Rechtsprechung des fr. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 19. August 1999 2 D 17/98. NE -)