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Überschreiten des zulässigen Gesamteinkommens durch monatlich gezahlte steuerpflichtige Beträge einer Abfindung des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 KR 2/05 R vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V, EStG
Schlagworte:Krankenversicherung, Ausschluss der Familienversicherung, Überschreiten des zulässigen Gesamteinkommens durch monatlich gezahlte steuerpflichtige Beträge einer Abfindung des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Überschreiten des zulässigen Gesamteinkommens durch monatlich gezahlte steuerpflichtige Beträge einer Abfindung des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Die monatlich gezahlten Beträge einer Abfindung des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses zählen, soweit sie steuerpflichtig sind, zum Gesamteinkommen iS des § 16 SGB IV und schließen bei Überschreiten des maßgebenden Grenzbetrages des § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 Halbs SGB V die Familienversicherung aus.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 2/05 R




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